Frankreich im Herbst
Ein Jahr danach: Bernhard Schmid schaut zurück auf die Ereignisse in den Pariser Banlieues
von Bernhard Schmid
Den Stein ins Rollen brachte ein Ereignis am 27. Oktober 2005. Am späten Nachmittag jenes Tages kamen zwei Jugendliche an der Stadtgrenze von Clichy-sous-Bois zu Tode. Von einem Fußballplatz aus war eine Gruppe von Jugendlichen gegen 17 Uhr auf dem Nachhauseweg. Nichts lag gegen sie vor. Dann tauchte die BAC (Brigade Anti-Criminalité) auf, ein Sondereinsatzkommando der Polizei, und wollte eine Personenkontrolle vornehmen. Die Jugendlichen fingen an zu laufen, da sie ihre Ausweispapiere nicht in ihren Sportklamotten mitführten. Sie hätten sich ein paar Stunden auf dem Kommissariat »für nichts« ersparen wollen, gab einer der Beteiligten später zu Protokoll. Die BAC nahm die Verfolgung auf.
Drei der Jugendlichen erschraken so, dass sie in einem elektrischen Umspannhäuschen Zuflucht nahmen. Ihr Versteck sollte ihnen zum tödlichen Verhängnis werden. Die Polizisten wussten, dass den Jugendlichen Gefahr drohte, wie sich aus den Mitschnitten des Polizeifunks ergibt, doch sie unternahmen nichts. Das sagen die Anwälte der Familien der Getöteten – Jean-Paul Mignard und Emmanuel Tordjman –, die in diesem Jahr ein Buch zur »Affaire Clichy« herausgegeben haben. Am Ende starben Bouna Traoré (15) und Zyed Benna (17) an einem Stromschlag, der dritte Jugendliche, Mühittin Altun, erlitt schwere Verbrennungen.
Alle drei spiegeln das Bild der Einwohnerschaft von Clichy-sous-Bois. Die Eltern des einen stammen aus Mali, die des anderen aus Tunesien, jene des dritten aus der Türkei. Wären sie zu fünft gewesen, hätte sich wohl auch noch ein Franzose nichtmigrantischer Herkunft unter ihnen befunden. Denn die französischen Banlieues sind keine »ethnischen Ghettos«, sondern solche sozialer Natur. Ausschlaggebend dafür, wer dort wohnt, ist nicht die Abstammung, sondern die Finanzkraft.
Der Tod der Jugendlichen löste eine Welle von Unruhen aus. Seit dem 1. November wuchs die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, da die Riots den gesamten Großraum Paris zu erfassen begannen. Dabei änderten sie ihren Charakter. Während in Clichy-sous-Bois Abend für Abend die unmittelbare Konfrontation einer größeren Zahl von Jugendlichen mit den Polizeikräften im Vordergrund stand, waren andernorts eher die nächtlichen Aktionen von kleinen Gruppen vorherrschend. Sie setzten Autos, öffentliche Gebäude wie Schulen oder staatliche Ämter, Transportmittel und vereinzelt auch private Unternehmen in Brand.
Dies spiegelt auch das Fehlen einer Perspektive, von den Trabantenstädten aus die tatsächlichen Machtzentren zu erreichen. Wegen des teils selbstzerstörerischen oder aber andere Arme und Marginalisierte treffenden Charakters mancher Aktionsformen, etwa des Verbrennens von Transportmitteln, zeigt es aber auch die strukturelle Begrenztheit dieser Form von Revolte. Sie markiert einen Aufschrei, bringt aber auch andere Teile der Unterschichten gegen sich auf.
Aktiv beteiligt an den Ausschreitungen waren fast ausschließlich männliche Jugendliche. Was nicht bedeutet, dass Mädchen und junge Frauen keinerlei Sympathien dafür gehabt hätten. Bei öffentlichen Aktionen für die Freilassung aller Festgenommenen gab es eine starke weibliche Beteiligung. Die von den Teilnehmern ausgeübte Gewalt richtete sich überwiegend gegen Sachen und nicht gegen Personen. Es wurde ein Todesfall gemeldet: Ein 61jähriger Rentner in Stains, nördlich von Paris, war auf einem Parkplatz von jungen Männern geschlagen worden und erlitt einen Herzanfall. Allerdings ist nicht klar, ob sein Tod im Zusammenhang mit den Unruhen steht. Der Bürgermeister von Stains bestritt dies in Le Monde. Im Vergleich zu den Riots von Los Angeles im Mai 1992, bei denen knapp 60 Menschen starben, war das Ausmaß an Gewalt gegen Personen jedenfalls gering.
Die Regierung griff auf die Notstandsgesetzgebung zurück, die 1955 zu Beginn des Algerien-Kriegs verabschiedet worden war. Am 8. November verkündete Premierminister Dominique de Villepin den Beschluss der Regierung, die Notstandsbestimmung in Kraft zu setzen. In den folgenden Tagen wurde das Parlament eingeschaltet, um zu ermöglichen, den Notstand auf drei Monate zu verlängern. Beide Kammern des Parlaments stimmten zu, die Sozialdemokraten unterließen es, dagegen zu opponieren. Am Abend des 16. November, dem Tag der Abstimmung im Senat, fand in Paris die größte Demonstration der Linken gegen den Beschluss statt. Mit 2 000 bis 2 500 Teilnehmern blieb der engere Kreis der politischen Aktiven aber unter sich.
Zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Notstand waren die Riots ohnehin am Abflauen. Die Ermächtigung der Präfekten, örtliche Ausgangssperren zu verhängen, wurde in sechs von 100 französischen Départements genutzt. Ein direkter Zusammenhang damit, dass die Unruhen in diesen Départements besonders stark gewesen wären, war nicht festzustellen. Eher beeinflussten die örtlichen politischen Machtverhältnisse und der Ehrgeiz konservativer Regionalpolitiker die Entscheidungen der Präfekten. Im Großraum Paris, wo die Unruhen ihren Schwerpunkt hatten, wurde von Ausgangssperren kein Gebrauch gemacht. Dort waren die Riots Mitte November zu Ende.
Der Notstand hätte bis Mitte Februar dieses Jahres gelten können. Jacques Chirac hob ihn jedoch am 3. Januar auf. Während der Unruhen wurden 4 728 Personen festgenommen. Oft handelte es sich um Leute, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Nachträglich wurden weitere 1 328 Personen festgenommen. Vielen Aufgegriffenen konnten keine strafbaren Handlungen nachgewiesen werden, andere wurden in Schnellprozessen binnen 48 Stunden mit teilweise ungenügenden Verteidigungsmöglichkeiten abgeurteilt. Insgesamt wurden 700 Personen verurteilt, darunter 118 Minderjährige. Rund 80 Prozent der gefällten Urteile enthalten einen Anteil an Haft ohne Bewährung.
Hingegen blieben die Abschiebungen von beteiligten Ausländern, die Innenminister Sarkozy angekündigt hatte, weitgehend aus. Denn nur eine geringe Anzahl der Beteiligten hatte nicht die französische Staatsbürgerschaft, und bei einigen möglichen Abschiebekandidaten verhinderten die zuständigen Richterkommissionen die erzwungene Ausreise, da die Vorwürfe als nicht gravierend genug erachtet wurden. Aber am 23. Februar meldete die französischsprachige afrikanische Zeitung Le Gri-gri international die erste Abschiebung eines Betroffenen nach Westafrika.




