von Ivo Bozic
…Thomas Radermacher? Das frage ich mich anlässlich des 15. Jahrestags der Asylrechtsänderung. Im Juni 1993 hatte ich für das „Neue Deutschland“ eine Reportage von der Oder-Grenze gemacht und dabei nachweisen können, wie das Recht auf Asyl schon vor der Grundrechtsänderung faktisch außer Kraft gesetzt wurde. Vor allem dadurch, dass der BGS den bei der illegalen Einreise erwischten Flüchtlingen undurchsichtige Formulare hinhielt, auf denen zum Beispiel als „Reisegrund“ nur folgende vier Optionen zum Ankreuzen angeboten wurden: „a) Besuch von Bekannten oder Verwandten, b) Urlaubsreise, c) Geschäftsreise, d) Arbeitsaufenthalt“. Kreuzte ein Flüchtling irgendetwas davon an, und das taten die meisten in ihrer Not, war es aus mit der Chance auf Asyl. Ein Asylantrag konnte dann nicht mehr gestellt werden. Die direkte Abschiebung war die Folge.
Außerdem hieß es auf dem Formular: „Der Beschuldigte ermächtigt …, die in diesem Verfahren an ihn zuzustellenden Schriftstücke zu empfangen und weiterzusenden.“ Wo die drei Punkte waren, setzten alle BGS-Beamten an der deutschen Ostgrenze einen auswendig gelernten Namen ein: „Thomas Radermacher, Logenstr. 8, Frankfurt/Oder“. Und einen Satz weiter ermächtigte der Unterzeichnende diesen Menschen außerdem, in seinem Namen „Widerspruch einzulegen bzw. zurückzunehmen“. Sprich: Das Schicksal jedes abgeschobenen Flüchtlings lag ganz in den Händen von Thomas Radermacher.
Da die Adresse ja bekannt war, ging ich hin zur Logenstraße 8 in Frankfurt/Oder und war überrascht, dass das die Adresse der Staatsanwaltschaft im Oderturm war. Ich fand auch Herrn Radermacher. Er saß in einem Büro an einem Schreibtisch. Auf der linken Seite lag ein Stapel Briefe ohne Briefmarken, auf der rechten Seite lagen Briefmarken und Thomas Radermacher saß dazwischen und klebte die Marken auf die Umschläge. Das war sein Job. Offizielle Bezeichnung: „Zustellungsbevollmächtigter“, in der Realität: „Leiter der Wachtmeisterei“, d.h. er saß in der Telefon- und Post-Zentrale der Staatsanwaltschaft und sortierte Briefe.
Ja, sagte er mir, irgendwann habe man ihn mal zum „Zustellungsbevollmächtigten“ befördert, was genau das bedeute, wisse er aber nicht. Gelegentlich habe er mal Unterschriften unter Briefe gesetzt, die er aber nie gelesen habe. Worum es da ging? Keine Ahnung. Ob er denn schon mal für einen abgeschobenen Flüchtling Widerspruch eingelegt habe, fragte ich ihn? Er war sehr verunsichert, aber nett und sehr offen. Nein, sagte er, er glaube auch nicht, dass er dazu befugt sei.
War er aber. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Bannenberg hieß der, ihn traf ich auch im Oderturm, erklärte mir: „Wenn ein Bürger im Ausland das Urteil zugeschickt bekommt, lässt er es übersetzen, und wenn er der Meinung ist, Einspruch einlegen zu wollen, ruft er Herrn Radermacher an und sagt dem: Ich möchte Widerspruch einlegen. Denn ein Brief würde nicht mehr rechtzeitig bei Gericht eingehen. Die Einspruchsfrist ist ja sehr kurz.“ Man kann es sich denken: Thomas Radermacher wurde nie angerufen. Nicht ein einziges Mal. Auf dem Formular hatte auch keine Telefonnummer gestanden.
Was macht Thomas Radermacher heute, 15 Jahre später? Ich bin ziemlich sicher, er sitzt noch immer im Oderturm und klebt Briefmarken…
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