von Jörn Schulz
Die Bundesregierung hat wirklich großes Glück, mit einer Friedensbewegung gesegnet zu sein, deren Aufrufe noch weniger sachkundig sind als eine Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes und eine noch größere Gleichgültigkeit gegenüber der afghanischen Bevölkerung offenbaren als eine Rede des Verteidigungsministers. „Der Abzug der Bundeswehr würde die USA und andere Kriegsparteien unter Druck setzen, ihre Truppen ebenfalls abzuziehen. Dadurch erhielte der Frieden eine echte Chance“, ist im Aufruf für die Demonstration am 20. September zu lesen. Welche Chance? „Gewalt, Terror und Drogenhandel prägen den Alltag. In den meisten Regionen Afghanistans herrschen Warlords und Drogenbarone“, heißt es im Aufruf. Werden nach dem Abzug der ausländischen Truppen die Warlords unter Tränen ihre Sünden bereuen und den nächsten Flug nach Den Haag buchen, um vor dem Internationalen Gerichtshof ihre Verbrechen zu gestehen, während die islamistischen Prediger verkünden, dass sie nur Spaß gemacht haben und eigentlich gar keine Sharia wollen? Es ist offensichtlich, dass der Bürgerkrieg, für den die Warlords zwischen 1989 und 2001 keine ausländischen Truppen benötigten, nach deren Abzug weitergehen würde. Man kann sich dem Eindruck nicht entziehen, dass die Friedensaktivisten das auch wissen und ihre Aufrufe es seit sieben Jahren bei dem Glaubenssatz belassen, der Abzug der Interventionstruppen würde dem Frieden zum Durchbruch verhelfen, weil jede Erläuterung nur peinlich werden kann.
Im Aufruf für den „antikapitalistischen Block“ heißt es: „Der Krieg hat hunderttausenden AfghanInnen das Leben gekostet.“ Human Rights Watch
stellt fest: “Im Jahr 2007 wurden mindestens 1633 afghanische Zivilisten bei Kämpfen getötet, die mit dem bewaffneten Konflikt in Verbindung stehen. Etwa 950 von ihnen starben bei Angriffen der aufständischen Kräfte, einschließlich der Taliban und al-Qaida.“ 100000 Tote scheinen so etwas wie eine Aktivierungsschwelle zu sein, drunter macht es der Friedensfreund nicht. Dass so viele Leichen fehlen, ist sicher die Folge einer imperialistischen Verschwörung. Dass, wie übrigens auch im Irak, zwei Drittel der getöteten Zivilisten von der bewaffneten Opposition umgebracht wurden, darf keinesfalls Anlass zum Nachdenken sein. „Auch wenn unsere Sympathie den fortschrittlichen und sozialistischen Kräften im Widerstand gilt, haben auch Organisationen, die nichts mit unseren Ideen gemein haben, ein Recht die Besatzer anzugreifen.“ Von einer Kommunistischen Plattform bei den Taliban war noch nicht viel zu hören. Auch würde man gerne erfahren, ob die Jihadisten, die bislang nicht für den antikapitalistischen Block gewonnen werden konnten, ein Recht haben, Afghanen anzugreifen. Doch warum sich damit befassen, dass Mädchen, die zur Schule gehen wollen, von den Taliban ermordet werden? Der linke deutsche Hausmeister hat eine viel wichtigere Frage zu klären: Dürfen die das, einfach so zur Waffe greifen?
Ja, sie dürfen, glaubt der von Norman Paech geschulte linke Völkerrechtler. Denn in Artikel 51 der UN-Charta wird „im Falle eines bewaffneten Angriffs“ das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ gewährt. Zwar ist das Rechtssubjekt der Charta der Nationalstaat, die Interpretation, dass Hinz und Kunz bzw. Mullah und Abdullah zur Waffe greifen dürfen, ist daher etwas gewagt. Doch ohne ein verbrieftes Recht geht es nun mal nicht, Ordnung muss schließlich sein. Ist das Recht einmal da, noch dazu naturgegeben, verbieten sich hingegen kritische Nachfragen, was damit angestellt wird.
Das muss nicht so sein. Deshalb werden demnächst aus der Perspektive des aufgeklärten Neo-Salonbolschewismus einige unerwünschte Ratschläge folgen.
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